Der Landtag in Düsseldorf besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten und repräsentiert das Volk des Landes.
In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten beträgt aktuell 187. NRW ist in 128 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt. Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben. Ausnahme: Wer sich zur Wahl stellt, muss mindestens seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind:
» die Gesetzgebung
» die Wahl anderer Verfassungsorgane
» Das Etatrecht; mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes
beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes
» die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)
» die Öffentlichkeitsfunktion
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